Brandenburger Hilfspaket gekippt - und jetzt? (2024)

AfD hatte geklagt - Brandenburger Hilfspaket gekippt - und jetzt?

Fr 21.06.24 | 18:55 Uhr | Von Christoph Hölscher

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Brandenburger Hilfspaket gekippt - und jetzt? (1)

dpa/Bernd von Jutrczenka

    Das milliardenschwere sogenannte Brandenburg-Paket ist gerichtlich für verfassungswidrig erklärt worden. Dagegen geklagt hatte die AfD. Welche finanziellen und politischen Auswirkungen hat das Urteil? Von Christoph Hölscher

    • Verfassungsgericht erklärt sogenanntes Brandenburg-Paket für verfassungswidrig
    • Brandenburger Regierung hatte Notlage erklärt und so rund zwei Milliaren Euro verfügbar gemacht
    • Klage der AfD-Fraktion im Landtag hatte jetzt in Teilen Erfolg
    • Wer Hilfe erhalten hat, muss sie aber nicht zurückzahlen

    Das milliardenschwere Brandenburg-Hilfspaket aus dem Doppelhaushalt 2023/2024 ist in Teilen verfassungswidrig. "Die Regelungen des Brandenburg-Pakets wurden für nichtig erklärt", erklärte das Landesverfassungsgericht am Freitag.

    Begründung des einstimmig gefassten Urteils: Zwar sei wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der daraus folgenden Energiekrise gerechtfertigt gewesen, dass der Landtag im November 2022 eine "außergewöhnliche Notsituation" festgestellt habe - das war erforderlich, um trotz der Schuldenbremse in der Landesverfassung zusätzliche Kredite aufnehmen zu können. Allerdings habe die Landesregierung nicht ausreichend erklärt, wie sie mit den schuldenfinanzierten Maßnahmen die festgestellte Notlage beseitigen oder abmildern wollte.

    So seien weder die Einzelmaßnahmen genau beschrieben noch die Höhe der Kreditermächtigung ausreichend begründet worden, bemängelte das Verfassungsgericht.

    • dpa/Oliver von Riegen

      6min

      Landesverfassungsgericht - Milliardenschweres Brandenburger Hilfspaket ist zum Teil verfassungswidrig

      Milliardenkredite, begründet mit der Notlage durch den Krieg in der Ukraine: Das Brandenburg-Hilfspaket aus dem Doppelhaushalt 2023/2024 ist in Teilen verfassungswidrig. Eine Klage der AfD-Fraktion im Landtag gegen das Hilfspaket hatte damit Erfolg.

    Entlastung für Bürger und Kommunen

    Über das Brandenburg-Paket sollten für das vergangene und das laufende Jahr Mittel von bis zu rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Gelder waren dafür vorgesehen, die Folgen des Ukraine-Kriegs abzumildern, z.B. die höheren Energiepreise, aber auch die Kosten für die Aufnahme ukrainischer Geflüchteter. Das geschah unter anderem durch Zahlungen an Familien, Kommunen, Krankenhäuser und Unternehmen.

    Auch wenn das Hilfspaket nun per Gerichtsurteil als verfassungswidrig eingestuft wurde, muss niemand befürchten, erhaltene Gelder zurückzahlen zu müssen, erklärte das Verfassungsgericht. Eine "Rückabwicklungspflicht" ergebe sich aus dem Urteil nicht. Damit hat es zwar womöglich keine direkten finanziellen Folgen - aber erhebliche politische Auswirkungen.

    AfD fühlt sich bestätigt

    Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, die die Klage gegen das Brandenburg-Hilfspaket eingereicht hatte, begrüßte das Urteil. Man selbst habe die jetzt vom Landesverfassungsgericht bestätigte Kritik mehrfach und frühzeitig im Landtag geäußert, betonte der Fraktionsvorsitzende Hans-Christoph Berndt bei einer kurzfristig angesetzten Pressekonferenz.

    Diese "Vorhaltungen" seien jedoch von der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen "arrogant übergangen“ worden. Daher sei er dankbar, dass die Regierung nun vom Landesverfassungsgericht "an ihre Grenzen gestoßen" worden sei, sagte Berndt. Er würde es für angemessen halten, wenn die Finanzministerin Katrin Lange (SPD) als Konsequenz auf dieses Urteil jetzt "ihr Amt zurückgibt".

    Finanzministerin: Auswirkungen prüfen

    Die Finanzministerin räumte nach der Urteilsverkündung ein, man habe bei der Konzipierung des Hilfspakets "einen rechtlichen Fehler begangen, den wir ausbügeln werden". An dem "politischen Ansatz, Bürgern, Kommunen und Unternehmen in einer massiven Krise zu helfen", halte sie aber fest, betonte Lange. Nun werde man die Urteilsbegründung prüfen – auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf den Ende 2023 verabschiedeten Nachtragshaushalt.

    Damit hatte die rot-schwarz-grüne Koalition in Brandenburg bereits auf das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt reagiert - und unter anderem eine Hilfspauschale gestrichen und das Deutschland-Ticket aus dem Hilfspaket genommen. Bei der jetzt entschiedenen Klage ging es um den ursprünglich und noch nicht geänderten Haushalt.

    Landkreise und Kommunen sind erleichtert

    Vertreter der Landkreise und Kommunen äußerten sich erleichtert, dass bereits bewilligte Mittel trotz des Urteils nicht zurückgezahlt werden müssen. "Damit können wir rechnen und auch entsprechend umgehen", sagte Siegurd Heinze, Vorsitzender des Landkreistages. Er betonte, dass der Landkreistag das Brandenburg-Hilfspaket damals mitgetragen habe. Man sei dadurch in die Lage versetzt worden, "den Herausforderungen vor allem der Flüchtlingskrise gerecht zu werden", sagte Heinze.

    Auch Oliver Hermann, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, wies darauf hin, dass die Kommunen des Landes von den Zahlungen auch heute noch profitierten. Trotzdem begrüße er, dass das Landesverfassungsgericht durch seine Entscheidung eine "wichtige Klärung herbeigeführt" habe.

    • dpa/Bahlo

      Haushalt - Brandenburger Landtag erklärt Notlage auch für das Jahr 2024

      Seit der Bundeshaushalt als verfassungswidrig eingestuft wurde, stehen auch die Kreditaufnahmen in den Ländern auf dem Prüfstand. Brandenburg hat nun erneut eine Notlage erklärt - begründet wird das mit dem Krieg in der Ukraine und der Inflation.

    Sondersitzung des Landtags geplant

    Welche politischen Schlussfolgerungen aus dem Urteil zu ziehen sind, ist noch nicht klar. Die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen kündigten für kommenden Donnerstag eine Sondersitzung des Landtags zum Thema an. Dort könnte es neben der politischen Verantwortung und den möglichen Auswirkungen des Urteils auf den Landeshaushalt auch um die Zukunft der Schuldenbremse gehen.

    "Das Urteil stellt erneut klar, dass die Schuldenbremse abgeschafft werden muss", teilte der Vorsitzende der Linksfraktion, Sebastian Walter, schriftlich mit. Abgesehen davon, dass die dafür nötige Verfassungsänderung im Bundestag beschlossen werden müsste, gibt es allerdings auch im Brandenburger Landtag derzeit keine Mehrheit für diese Forderung.

    Sendung: Antenne Brandenburg, 21.06.2024, 13:00 Uhr

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    1. 49.

      Antwort auf [Peter] vom 22.06.2024 um 16:27

      Sollte diese These richtig sein, dürfte man überhaupt nicht mehr wählen gehen.

    2. 48.

      Antwort auf [Peter] vom 22.06.2024 um 16:27

      Was hat das mit dem Artikel und der Entscheidung des Gerichts zu tun?

    3. 47.

      Antwort auf [Peter] vom 22.06.2024 um 16:27

      Umgedreht ist es richtig. Wer nichts erwirtschaftet, kann nichts verteilen und „fastet“. Bitte immer im Kopf behalten.

      P.S. Lesen Sie eigentlich die Kommentare? (Weil Sie nun wieder von vorne anfangen)

    4. 46.

      Wer auf Hilfe angewiesen ist, oder nicht ausschließen kann, demnächst darauf angewiesen zu sein, und dennoch AfD, Union oder FDP wählt, entscheidet sich damit für eine Fastenkur ohne absehbares Ende. Bitte für die nächsten Wahlen im Hinterkopf behalten!

    5. 45.

      AFD nein Danke!

    6. 44.

      Antwort auf [Norbert ] vom 22.06.2024 um 10:18

      Wie sagte Rosa Luxemburg einmal: "Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden".

    7. 43.

      „ Allerdings habe die Landesregierung nicht ausreichend erklärt, wie sie mit den schuldenfinanzierten Maßnahmen die festgestellte Notlage beseitigen oder abmildern wollte.“

      Mit anderen Worten, Planlosigkeit.

    8. 42.

      Antwort auf [Norbert ] vom 22.06.2024 um 10:18

      Und wer soll der Nächste sein, der nicht ihre Meinung und Anschauung passt? Ziemlich kurz gedacht.

    9. 41.

      Antwort auf [Horst ] vom 22.06.2024 um 08:30

      „Experten haben gesagt, dass der Haushalt verfassungskonform ist“
      Es war umgedreht. Alle Experten haben es erkannt. Und Nichtexperten, so wie ich und andere damalige Kommentatoren auch, was es bedeutet die gesetzliche Schuldenbremse auszuhebeln, nur weil man es kann. Und weil das Offensichtliche zu offensichtlich ist, hat man zwanghaft „Experten“ gesucht, die wunschgemäß argumentieren. Es gab aber Keinen. Deshalb hatte man sich der Formulierung „könnte verfassungskonform sein“ bedient. Das ist wie das inflationäre „könnte-Vorreiter“ ...was hier immer wieder kommt, wenn die letzten Plätze nie verlassen werden.

    10. 40.

      Antwort auf [Norbert ] vom 22.06.2024 um 10:18

      Was hat das mit dem Artikel zu tun? Es ist doch vollkommen unerheblich, wer einen entsprechenden rechtlichen Prüfauftrag an das Gericht in Form einer Klage stellt, das Gericht bewertet doch auch ohne Ansehen der Person rein den juristischen Sachverhalt.

    11. 39.

      Antwort auf [Wossi] vom 22.06.2024 um 12:18

      Und schon wieder: AfD-Sprech.

    12. 38.

      Antwort auf [Samuel] vom 21.06.2024 um 22:28

      Bitte lassen Sie das mit der Verfassungskonformität sein und kehren zurück zum Kern des Problems. Stellen Sie sich vor, da sitzen Leute zusammen und überlegen wie man die legalen Schulden noch toppen kann? Die Finanzministerin Lange nennt das „Konzipierung“. Was für eine wahrgenommene Verhöhnung? So fährt man das Land vor die Wand. Wir sind schon jetzt zu den Letzten gehörig.
      Und was wäre, wenn ähnlich trickreich Konzerne agieren? Dann würden Sie diese Methoden wortreich geißeln? Zu recht...
      Nur sind Konzerne bemüht rechtskonform zu handeln. Wenige Kriminelle mal außenvorgelassen, die früher oder später auffliegen. Wohlgemerkt rechtskonform. Die Landesregierung war nicht rechtskonform. Sie sieht es nicht mal ein. Und wird was probieren? Eine neue Notlage ausrufen? Wenn die ganze Einstellung zum Geld nicht stimmt, dann ist die Notlage allerdings da. Im ganz anderen Sinne.

    13. 37.

      Antwort auf [Horst ] vom 22.06.2024 um 08:30

      Nein, das ist falsch. Es gab sehr wohl ernst zu nehmende Warnungen, die gut begründet waren. Darauf wollte man aber nicht hören. Die Einschätzung der zustimmenden Fachleute waren dagegen nicht überzeugend. Man hat es schlicht darauf ankommen lassen wollen und sich nicht mal die Mühe gemacht, eine gerichtsfeste Begründung der angeblichen Notlage wenigstens zu versuchen. Die Landesregierung hat sich nicht mal an die Maßstäbe gehalten, die sie von Dritten erwarten.

    14. 36.

      Antwort auf [Thomas ] vom 21.06.2024 um 20:51

      „Die AfD wird es „politisch“ imaginär verwerten und die Kenia-Ampel wird den zukünftigen Haushalt real durch entsprechende Anpassungen nachbessern. “
      Können Sie sich vorstellen, dass man eine „neue Notlage“ erfindet (ähnlich wie Frau Esken das macht), diese trickreich etwas üppiger ausgestaltet, um die schon getätigten Ausgaben aus dem „Brandenburgschuldenpaket“ abzusichern? Glauben Sie die Leute sind dumm? Einige in der Regierung glauben das und werden es probieren?

      #Michael in 4.
      Banken muss man sich leisten können. Können Sie das? Aus dem „Teufelskreis“ herauskommen?

    15. 35.
      Antwort auf [Bodo] vom 21.06.2024 um 21:31

      Ja, hoffen wir, dass bis dahin ein Verbotsverfahren gegen die AFD geprüft wird. Verfassungsfeinden haben nichts im Landtag zu suchen.

    16. 34.

      Antwort auf [Steffen] vom 21.06.2024 um 21:58

      "sie hat wissentlich und gegen die Warnung der Experten einen Haushalt verabschiedet, der gegen die Verfassung verstößt"

      Was soll diese dreiste Unterstellung? Experten haben gesagt, dass der Haushalt verfassungskonform ist. Natürlich hat die Regierung deshalb nicht wissentlich gegen die Verfassung verstoßen. Es gab natürlich auch Experten, die gewarnt haben, dass der Haushalt gegen die Verfassung verstößt oder verstoßen könnte.

      Anders ist natürlich der Fall bei der AfD gelagert. Deren verfolgte Ideologie verstößt möglicherweise gegen unsere Verfassung. Deshalb ist ja auch der Verfassungsschutz aktiv.

    17. 33.

      Antwort auf [Oberhavel] vom 21.06.2024 um 20:05

      Und was ist wer Unfug schreibt?

    18. 32.

      Eine schwierige Situation. Jetzt sollte der RBB kompetent die Folgen des Urteils erläutern.

    19. 31.
      Antwort auf [Bodo] vom 21.06.2024 um 21:31

      Der Verbrechervergleich ist unerträglicher Nonsens.
      Ihnen fehlt das Rechtsbewusstsein.

    20. 30.

      Antwort auf [Michel] vom 21.06.2024 um 20:00

      Schulden nehmen Sie gern in Kauf. Das Problem ist, dass wie immer im Leben, die Einkünfte die Ausgaben decken müssen und im Geschäftsleben Aktiva und Passiva ausgeglichen sind. Heute reden Sie als junger Mensch, in 20 Jahren, wenn der Rücken vom Tragen der Schulden schmerzt, sehen Sie das vielleicht anders.

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